Datenschutzerklärung
für digitale Prüfungen der TH Wildau mit „Questionmark Perception“
Auch bei den digitalen Prüfungen ist die Technische Hochschule Wildau (TH Wildau) zum Datenschutz gesetzlich verpflichtet. Die TH Wildau verwendet, um die Sicherheit der persönlichen Daten angemessen bei der Übertragung zu schützen, entsprechende Verschlüsselungsverfahren (eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung) und gesicherte technische Systeme. Für die digitale Prüfung selbst nutzt die TH Wildau das Programm „Questionmark Perception“. Das Tool wird eingesetzt, um digitale Prüfungen durchzuführen.
I. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Technische Hochschule Wildau, Hochschulring 1, 15745 Wildau.
II. Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow
III. Kontakt für Ihre Rechte
Sollten Sie der Auffassung sein, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch die TH Wildau gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstößt, können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden. Datenschutzbeauftragten unserer Hochschule ist Gregor Klar. Er ist per E-Mail unter der Adresse datenschutz(at)th-wildau.de erreichbar.
IV. Zweck der Verarbeitung
Die TH Wildau verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung digitaler Prüfungen und auf Basis einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a DSGVO. Dies kann in Form von benoteten oder unbenoteten elektronischen Prüfungen sein. Eine Änderung dieses Zwecks ist nicht geplant. Eine Videoaufzeichnung der digitalen Prüfung findet nicht statt. Selbst wenn im Einzelfall eine Aufzeichnung von beiden Seiten aktiv gewünscht werden sollte, erfolgt eine solche ausschließlich nach Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung hierüber. Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union findet nicht statt.
1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Prüfungsleistungen
a.) Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Studierenden
Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 14 Abs. 9 BbgHG erlaubt den Hochschulen von Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten die personenbezogenen Daten zu verarbeiten, die insbesondere für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Prüfungen, die Nutzung von Hochschuleinrichtungen, die Beteiligung an der Evaluation von Lehre und Studium und für die Hochschulplanung erforderlich sind. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist die Erfassung der personenbezogenen Daten der Studierenden notwendig. Dabei sind Studierende zur Angabe ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Immatrikulation und somit auch im Rahmen einer Prüfung verpflichtet. Prüfungen dürfen multimedial gestützt durchgeführt werden, § 8 Abs. 4 Rahmenordnung der TH Wildau (RO).
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Informationen über einen bestehenden Nachteilsausgleich ergibt sich dabei aus Art. 9 Abs. 2 Buchstabe g, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 2, 3 DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 4 BbgHG und § 22 Abs. 1 BbgHG sowie § 23 Abs. 1 Nr. 12 BbgHG in Verbindung mit § 19 RO.
b.) Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Korrektoren
Die Verpflichtung zur Verarbeitung Ihrer Daten (Korrektur) ergibt sich für die beamteten Prüfer- und Prüferinnen als Dienstpflicht aus dem Beamtengesetz für das Land Brandenburg (LBG), für die Beschäftigten aus ihrem Arbeitsvertrag (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO), für die Lehrbeauftragten aus dem öffentlich-rechtlichen Sonderverhältnis.
c.) Verarbeitung von Logfiles, Cookies und Sicherheitsupdates
Protokolldateien, Cookies und Sicherheitsupdates sind für den Dienst „Digitale Prüfung“ und für die Prüfung oder Wartung der Systeme und zur Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit der TH Wildau technisch erforderlich. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt dabei nach Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e DSGVO i.V.m. § 5 BbgDSG).
Soweit die TH Wildau ein Telemedium anbietet ist die o.g. Datenverarbeitung erforderlich und daher gemäß § 13 Abs. 7 TMG rechtmäßig. Soweit die TH Wildau als Behörde Dienste nach dem E-Government-Gesetz anbietet erfolgt dies nach § 16 Abs. 1 Gesetz über die elektronische Verwaltung im Land Brandenburg (Brandenburgisches E-Government-Gesetz - BbgEGovG), und soweit die TH Wildau Telekommunikationsdienste anbietet, nach § 100 TKG.
2. Rechtsgrundlage für freiwillige digitale Prüfungen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke des Ableistens von freiwilligen digitalen Prüfungen erfolgt auf der Rechtsgrundlage der Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a, Art. 7 DSGVO.
V. Weitergabe von Daten; Empfänger- und Empfängerinnen der Daten
Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Durchführung digitaler Prüfungen verarbeitet und hochschulintern an folgenden Stellen weitergegeben:
Prüfer (Erst-, gegebenenfalls Zweitkorrektor)
E-Assessment-Service
nur anlassbezogen Mitglieder von Prüfungsorganen (§ 25 RO)
nur anlassbezogen Rechtsabteilung/Justitiariat
Eine externe Weitergabe findet nur wie folgt statt:
anlassbezogen gegenüber Prozessbeteiligten im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens
evtl. und anlassbezogen für die Wartung bzw. Fehleranalyse des Prüfungsservers an den entsprechenden Dienstleister
VI. Geplante Speicherdauer der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten - der an
digitalen Prüfungen beteiligten Studierenden - werden i.d.R. nach der
Anlage 1 der Archivordnung der Technischen Hochschule Wildau
Nr. 9.3 festgelegten Aufbewahrungszeit für Prüfungen gelöscht. Demnach sind
Prüfungsleistungen zwei Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit
Ablauf des Kalenderjahres, in dem der/dem Studierenden das Ergebnis der
jeweiligen Modulprüfung mitgeteilt worden ist. Zu einer Verlängerung der
Löschfrist kommt es, wenn ein Verfahren anhängig ist. Kontaktdaten von
Aufsichten, Lehrenden und Mitgliedern des E-Assessment-Service werden
aufbewahrt, so lange sie daran beteiligt sind, um einen reibungslosen Ablauf
der digitalen Prüfungen zu gewährleisten.
VII. Ihre Rechte bezüglich der personenbezogenen Daten
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO. Darüber hinaus haben Sie gemäß Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO)
Sie haben zudem das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO erhalten und können deren Übermittlung an andere Verantwortliche fordern.
Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Die für die TH Wildau zuständige Behörde ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Sie erreichen diesen wie folgt:
unter der Adresse: Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow
per Telefon: 033203/356-0
per Telefax: 033203/356-49
per E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de
per Internet unter: www.lda.brandenburg.de
VIII. Anpassungen der Datenschutzerklärung
Die TH Wildau behält sich vor, diese Datenschutzerklärung gegebenenfalls anzupassen, damit diese stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen der Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung eines neuen Service. Für eine erneute Teilnahme an einer digitalen Prüfung gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Letzte Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung: 20.12.2022